Wie ihr bereits in den letzten Wochen auf diversen Internetseiten und Portalen mitbekommen habt, wird die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich vermutlich ab dem 01.01.2025 eintreten.
 
Aktuell ist dieser Stichtag zwar nur ein Gesetzesentwurf, dennoch können wir sicher sein, dass die E-Rechnung kommen wird. Um bestens auf die E-Rechnungspflicht der Bundesregierung vorbereitet zu sein, handelt lieber schon heute als morgen.
 
Was ist die „E-Rechnung“?
 
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Mithilfe dieser Rechnungsformate lassen sich Rechnungsdaten strukturiert in bspw. einer PDF an den Empfänger übermitteln. Explizit bedeutet das, dass mit der E-Rechnung die relevanten Rechnungsinformationen in den entsprechenden Programmen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden.
 
Prinzipiell sind alle Unternehmen in jeglicher Betriebsgröße davon betroffen. Da die Einführung zum 01.01.2025 (mit Übergangsfristen) geplant ist, solltet ihr euch schon jetzt mit diesem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen. Prüft, ober euer aktuelles Faktura-Programm die E-Rechnung umsetzen kann oder ob ihr ggfs. aufrüsten oder umrüsten müsst.
 
Wir unterstützen euch in dieser Angelegenheit sehr gerne, erläutern die bestehenden und gesetzeskonformen Regelungen und geben Tipps zu passenden Softwaremöglichkeiten.
 
Viele wichtige Informationen zur E-Rechnung erhaltet ihr auch in der beigefügten Präsentation – reinschauen lohnt sich!