Einladung zum Webinar

Wie in unserem letzten Newsletter vom 08.03.2024 erwähnt, waren wir in der vergangenen Woche (14.03.2024) beim DATEV IT-Club in Wiesbaden und durften uns spannende Vorträge rund um die Themen „KI“ (Künstliche Intelligenz) und „Aktuelles zur E-Rechnung“ anhören. Passend hierzu präsentierten wir dann unseren eigenen Vortrag zum Thema: „DATEV Auftragswesen Next – Die smarte und GoBD-konforme Alternative zu Word und Excel“.

Es hat uns sehr viel Spaß gemacht, ein Teil dieser Veranstaltung gewesen zu sein und wir möchten unser neu erworbenes Wissen gerne an Sie weitergeben. Gerne teilen wir mit Ihnen die Erfahrungen rund um das Thema E-Rechnung und stellen auch Ihnen zusätzlich noch „DATEV Auftragswesen Next“ vor, sodass nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mandanten bestens auf die Zukunft vorbereitet werden.

Nehmen Sie gerne an unserem kostenlosen Webinar teil.

Wann?

Dienstag 26.03. 2024 – 09:30 Uhr

Wo? 

Online – per Microsoft Teams

Nehmen Sie auf dem Computer, in der mobilen App oder im Raumgerät teil
Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

Alternativ:

Besprechungs-ID: 312 676 227 236
Passcode: sRjoc9
Teams herunterladen | Im Web beitreten

Anbei nochmals relevante Eckpunkte zu den beiden Themen:
Datev Auftragswesen Next ist ein optionaler Bestandteil von Unternehmen Online und soll Ihren Kunden bzw. den Unternehmen die Lösung bieten, einfach und übersichtlich Rechnungen zu schreiben und dies in einem durchgehend digitalen Prozess vom Angebot bis zur Rechnung. Natürlich mit der Möglichkeit, E-Rechnungen gemäß dem EU-Norm Standard (EN 16931) als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0 zu erstellen und versenden.

Hier auch nochmals die wichtigsten Eckpunkte der E-Rechnungspflicht:

  1. E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025

Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt werden.

  1. E-Rechnung gemäß Norm EN 16931

Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die in den DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm.

  1. Alle Unternehmen sind in der Pflicht

Ab dem 01.01.2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 01.01.2025 ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen.

  1. Übergangsregelungen

Ab dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Bis zum 31.12.2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen bis zum 31.12.2027 noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden.

Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Aktueller Stand ist, dass das EDI-Verfahren auch über 2028 hinaus weiter genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ab dem 01.01.2028 aus der EDI-Rechnung ein normkonformer Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG) korrekt und vollständig extrahiert werden kann.

  1. Nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen

Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise.

  1. Meldesystem zu einem späteren Zeitpunkt

Ab einem späteren Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden.

Diese Meldung wird im Einklang mit den EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen.

Ihre Referenten Daniel Braun und Florian Owczaryszek freuen sich auf Sie.